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Wahlbeteiligung verhindert Reformabstimmung

by Rudolph Angler
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Italien hat eine Volksabstimmung zu Migration und Arbeitsrecht klar verfehlt. Weniger als ein Drittel der Wahlberechtigten beteiligte sich. Nach Angaben des Innenministeriums lag die Beteiligung um 15.00 Uhr nur bei 29 Prozent. Für eine gültige Entscheidung hätte sie mindestens 50 Prozent erreichen müssen.

Über 51 Millionen Bürger durften abstimmen, aber die Mehrheit blieb den Urnen fern. Damit gelten die Entscheidungen des Referendums rechtlich als ungültig.

Abstimmungsthemen ohne Wirkung

Die Initiative stammte von Gewerkschaften und linken Parteien. Sie wollten bessere Kündigungsschutzregeln, höhere Abfindungen, weniger befristete Arbeitsverträge und mehr Arbeitgeberhaftung bei Unfällen durchsetzen. Außerdem sollte über eine schnellere Einbürgerung für Nicht-EU-Bürger abgestimmt werden.

Das aktuelle Gesetz sieht eine Einbürgerung nach zehn Jahren vor. Die Reform hätte diesen Zeitraum auf fünf Jahre verkürzt. Die Auszählung der Stimmen läuft noch, beeinflusst das Ergebnis aber nicht mehr.

Regierung rät zum Boykott

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und ihre rechte Koalition riefen ihre Wähler dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben. Meloni selbst erschien zwar in ihrem Wahllokal in Rom, verweigerte aber die Stimmabgabe.

Mit dieser Strategie erreichte die Regierung ihr Ziel: Die notwendige Wahlbeteiligung blieb deutlich aus, und die geplanten Gesetzesänderungen treten nicht in Kraft.

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