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Verbund Passt Solarstrom-Verträge an: Fixpreise Werden Abgeschafft

by Jerry Jackson
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Der Energieversorger Verbund kündigt Tausenden privaten Solarstrom-Einspeisern die bestehenden Verträge und bietet neue Konditionen an. Statt fixer Vergütung gibt es künftig Floater-Tarife, die sich am Marktpreis orientieren.

Marktpreisbestimmung Statt Fixer Einspeisevergütung

Bisher erhielten private Betreiber von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Aufgrund des starken Ausbaus der Solarenergie ändern sich nun die Bedingungen. Laut Verbund führen große Preisschwankungen, insbesondere zur Mittagszeit, zu extrem niedrigen oder sogar negativen Marktpreisen. Eine fixe Vergütung sei daher nicht mehr tragbar.

Das Unternehmen stellt alle bestehenden Verträge auf Floater-Tarife um. Die Vergütung passt sich künftig monatlich an die Strompreise an der Stromhandelsbörse EEX an. Neukunden erhalten bereits ausschließlich diesen variablen Tarif.

Änderungskündigungen für Bestehende Verträge

Bestehende Einspeiser werden in zwei Schritten zum 1. April und 1. Mai auf das neue Modell umgestellt. Verbund spricht von einer “Änderungskündigung”, da Energieverträge ohne Zustimmung der Kunden aktuell weder erhöht noch gesenkt werden dürfen. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Ein ähnlicher Schritt erfolgte bereits im vergangenen Jahr: Die Energie AG Oberösterreich stellte rund 20.000 Einspeiseverträge um, da die bisherigen Preise für den Konzern wirtschaftlich nicht mehr tragbar waren.

Sinkende Einspeisevergütungen Trotz Solarboom

Österreichs Stromerzeugung ist 2024 deutlich gestiegen, wobei PV-Anlagen mittlerweile rund zehn Prozent der Gesamtproduktion ausmachen. Ende 2024 lag die installierte Photovoltaikleistung bei 8,4 Gigawatt, ein Plus von 2,15 Gigawatt im Vergleich zum Vorjahr.

Während das Einspeisen von Solarstrom einst lukrativ war – 2022 gab es bis zu 50 Cent pro Kilowattstunde – sind die Preise inzwischen drastisch gesunken. Aktuell erhalten Einspeiser nur noch zwischen vier und zehn Cent pro Kilowattstunde.

Verbraucherschützer sehen in den Vertragskündigungen keine rechtlichen Verstöße. Die Bedingungen für eine Beendigung der Geschäftsbeziehung sind üblicherweise vertraglich geregelt, solange eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten wird. Ein Recht auf feste Einspeiseverträge gibt es nicht, da die Netzbetreiber nur über die Menge, aber nicht über den Abnahmepreis entscheiden.

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