Irrtümliche Behördenmitteilungen sorgen für Aufregung
Ukrainische Geflüchtete in den USA wurden kürzlich durch offizielle Schreiben verunsichert, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr vorübergehender Schutzstatus aufgehoben werde. In den Dokumenten stand, sie müssten die Vereinigten Staaten binnen einer Woche verlassen, andernfalls drohten zwangsweise Maßnahmen.
Die Schreiben vom 3. April enthielten eindeutige Drohungen: „Verlassen Sie sofort die USA – die Bundesbehörden werden Sie finden.“ Zugleich wurden die Empfänger dazu aufgefordert, sich freiwillig für die Rückreise zu melden.
Heimatschutzministerium korrigiert den Vorfall
Das Department of Homeland Security (DHS) stellte nach Bekanntwerden des Vorfalls klar, dass es sich um einen administrativen Fehler handelte. Das Programm Uniting for Ukraine (U4U), über das viele der Betroffenen in die USA eingereist waren, bleibt weiterhin bestehen. Eine Folge-E-Mail informierte die Betroffenen darüber, dass ihr Aufenthaltsstatus nicht verändert wurde und keine Ausweisung drohe.
Seit dem Beginn der russischen Invasion haben über 240.000 Ukrainerinnen und Ukrainer über das U4U-Programm Schutz in den Vereinigten Staaten erhalten. Viele reisten auch über Mexiko ein und erhielten dort befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse aus humanitären Gründen.
Unruhe in der ukrainischen Community
Obwohl die zuletzt angekündigten Einwanderungsmaßnahmen vorrangig andere Nationalitäten wie Venezolaner, Haitianer, Kubaner und Nicaraguaner betreffen, führte die fälschliche Nachricht zu erheblicher Verunsicherung in der ukrainischen Gemeinschaft. Die Sorge, ebenfalls von plötzlichen Änderungen betroffen zu sein, war groß.
Gericht stoppt gesetzwidrige Abschiebung in anderem Fall
Zeitgleich wurde ein weiterer Fall bekannt: Ein Gericht erklärte die Abschiebung eines Mannes aus El Salvador für unzulässig. Kilmar Armando Abrego Garcia, der legal in Maryland lebte, war unter Berufung auf das veraltete Alien Enemies Act außer Landes gebracht worden – ohne rechtmäßiges Verfahren.
Richterin Paula Xinis kritisierte das Vorgehen scharf und forderte die Rückführung des Mannes. Die Behörden räumten zwar den Fehler ein, erklärten jedoch, es sei schwierig, den Betroffenen wieder zurückzuholen. Das Justizministerium kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.