Suchtexperte kritisiert fehlende Grenzwerte
Bernhard Amann von der Präventionsstelle „Ex und Hopp“ fordert einen klaren THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Österreich gehöre zu den letzten europäischen Staaten ohne feste Regelung. Die Polizei in Vorarlberg stoppt regelmäßig Autofahrer mit positivem THC-Test. Laut Amann werden dabei auch Menschen bestraft, die nicht mehr unter Einfluss stehen. Er kritisiert, dass nüchterne Fahrer wie stark Alkoholisierte behandelt werden. Für ihn sei das ungerecht und realitätsfern.
Führerscheinentzug trotz Tagen Abstand zum Konsum
Ein Betroffener meldete sich bei einem Medium und schilderte seinen Fall. Er konsumierte Cannabis auf einer Feier und fuhr drei Tage später. Obwohl er sich nüchtern fühlte, fiel sein Drogentest positiv aus. Er musste 2.000 Euro Strafe zahlen und verpflichtende Untersuchungen absolvieren. Diese kosteten weitere 2.000 Euro. Obwohl die Sperre nur einen Monat dauerte, ist sein Führerschein nach sechs Monaten immer noch nicht zurück. Erst nach Abschluss aller Begutachtungen kann er ihn wiederbekommen. Amann fordert einen Grenzwert von fünf Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Dieser entspreche etwa 0,3 Promille Alkohol. Verkehrspsychologische und psychiatrische Einschätzungen sollten nur bei riskantem Fahrverhalten notwendig sein. Österreich hinke im Vergleich zu anderen Staaten deutlich hinterher. In Deutschland gelten 3,5 Nanogramm, in Portugal sogar sechs.
Polizei setzt auf individuelle Beurteilung
Wilhelm Gruber, Chefarzt der Landespolizei, lehnt einen THC-Grenzwert ab. THC verhalte sich völlig anders als Alkohol, sagt er. Es werde im Fett gespeichert und später wieder freigesetzt. Der Abbau erfolge nicht linear wie bei Promillewerten. Zudem reagiere jeder Körper unterschiedlich auf Cannabis. Gewicht, Toleranz und Konsumhäufigkeit beeinflussen die Wirkung. Ein fester Grenzwert sei daher wissenschaftlich nicht haltbar. Gruber betont, dass die Polizei jeden Fall einzeln prüft. Ein positiver Test bedeutet nicht automatisch Strafe. Wer trotz Rückständen reaktionsfähig bleibt, gilt als fahrtauglich. Er sieht in der aktuellen Praxis eine faire Lösung. Gruber warnt jedoch vor zu viel Toleranz im Straßenverkehr. Er wolle keinem „zehn Prozent bekifften“ Fahrer begegnen. Auch Alkoholgrenzwerte sieht er kritisch und nicht als Maßstab. Für ihn lassen sich beide Themen nicht miteinander vergleichen.
Bundesregierung prüft, aber entscheidet noch nicht
Ein THC-Grenzwert muss durch den Bund beschlossen werden. Verkehrsminister Peter Hanke betont die Bedeutung der Verkehrssicherheit. Er wolle eine umfassende Analyse, bevor neue Regeln entstehen. Das Thema sei komplex und betreffe auch Messmethoden und rechtliche Aspekte. Die ÖVP zeigt sich weiterhin zurückhaltend bei Änderungen. Gespräche mit Nachbarländern wie Deutschland laufen bereits. Eine rasche Gesetzesänderung ist jedoch nicht zu erwarten. Viele Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet.