Die italienische Regierung beschloss ein Dekret zur erweiterten Nutzung zweier Migrationszentren in Albanien.
Das Gesetz erlaubt die Überstellung abgelehnter Asylsuchender aus Italien nach Gjader und Shëngjin.
Dort sollen künftig Personen mit abgelehntem Asylantrag und gültigem Rückführungsbescheid festgehalten werden.
Bisher nutzte Italien diese Einrichtungen nur für auf See gerettete Migranten außerhalb der EU.
Piantedosi kündigt Wiederinbetriebnahme stillgelegter Lager an
Innenminister Matteo Piantedosi stellte am Freitag die Details der Neuregelung vor.
Er sagte, Italien könne ab sofort auch Migranten vom Festland in das Zentrum Gjader verlegen.
„Der Vertrag bleibt unangetastet, aber das Gesetz erweitert den Verwendungszweck“, erklärte er.
„So erhält das Zentrum in Gjader wieder eine klare Aufgabe“, fügte Piantedosi hinzu.
Die Regierung versucht, das 800-Millionen-Euro-Projekt sinnvoll zu nutzen.
Projekt scheiterte bisher an Justiz und Kritik
Seit der Eröffnung im Oktober 2023 verhinderten Gerichte eine dauerhafte Nutzung der Zentren.
Menschenrechtsorganisationen kritisierten mögliche Verstöße gegen internationale Standards.
Italienische Richter lehnten drei Abschiebungen ab und ordneten sofortige Rückführungen an.
Alle betroffenen Personen kehrten noch am selben Tag nach Italien zurück.
Italien folgt Brüsseler Kurs in Migrationspolitik
Melonis Regierung setzt mit dem Dekret ein EU-Vorhaben zur Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten um.
Der EU-Vorschlag erlaubt Abschiebungen über Landesgrenzen hinweg innerhalb der Union.
Derzeit verlässt nur ein kleiner Teil der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich das EU-Gebiet.
Italien sieht in der Maßnahme ein Instrument für mehr Effektivität bei Rückführungen.
Gerichtsurteil könnte rechtliche Klarheit schaffen
Italien rechnet im Sommer mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Das Urteil soll klären, ob das Vorgehen mit EU- und internationalem Recht vereinbar ist.
Die Regierung hofft, die Lager künftig dauerhaft und rechtssicher betreiben zu dürfen.
Neues Staatsbürgerschaftsgesetz beschränkt automatische Rechte
Ein neues Gesetz verschärft die Bedingungen für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft im Ausland.
Nur direkte Nachkommen innerhalb von zwei Generationen erhalten automatisch italienische Pässe.
Voraussetzung ist die Geburt eines Eltern- oder Großelternteils in Italien.
Außenminister Antonio Tajani erklärte, man wolle Missbrauch und „Kommerzialisierung“ der Staatsbürgerschaft verhindern.
Er betonte, echte Nachfahren hätten weiterhin Anspruch auf Einbürgerung.
Italienische Gemeinschaft im Ausland wächst stark
In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der im Ausland lebenden Italiener um 40 Prozent.
Die Zahl wuchs von 4,6 auf 6,4 Millionen zwischen 2014 und 2024.
Mehr als 60.000 Staatsbürgerschaftsanträge warten derzeit auf Entscheidung.