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Oberster Gerichtshof befasst sich mit Grasser-Berufung

by Rudolph Angler
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Mehr als vier Jahre nach den Schuldsprüchen im Buwog-Prozess prüft der Oberste Gerichtshof (OGH) nun die eingereichten Rechtsmittel.

Ehemaliger Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen ihre erstinstanzlichen Urteile ein.

Der OGH plant, die Verfahren an mehreren Terminen Ende März 2025 zu verhandeln, berichtet Der Standard.

Gerichtstermine und mögliche Ersatzverhandlungen

Die Verhandlungen sind für den 20., 21., 24. und 25. März 2025 angesetzt. Falls die Verteidigung triftige Gründe gegen diese Termine vorbringt, stehen Ersatztermine in der Karwoche zur Verfügung.

Die Verhandlungen würden dann vom 14. bis 17. April 2025 stattfinden.

Die Korruptionsaffäre um die Buwog-Privatisierung sorgte jahrelang für intensive Ermittlungen. Nach sieben Jahren Untersuchung begann der Hauptprozess im Dezember 2017 unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker.

Am 4. Dezember 2020 fiel das Urteil nach 168 Verhandlungstagen: Grasser erhielt acht Jahre Haft, Meischberger sieben, Hochegger sechs.

Teilweise Aufhebung von Schuldsprüchen möglich

Die Generalprokuratur, die den OGH in der Prüfung unterstützt, empfahl im Mai 2024, die meisten Schuldsprüche zu bestätigen.

In einigen Punkten könnten jedoch Revisionen Erfolg haben. So soll der Schuldspruch gegen Grasser wegen Beweismittelfälschung aufgehoben werden.

Falls der OGH dieser Empfehlung folgt, müssten einzelne Verfahrensstränge neu aufgerollt werden. Die endgültige Entscheidung über das Berufungsverfahren steht noch aus.

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