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Neues Gesetz verbessert digitalen Zugang

by Rudolph Angler
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Österreich setzt ab heute das neue Barrierefreiheitsgesetz um. Es verpflichtet Anbieter, digitale Produkte und Dienste barrierefrei zu gestalten. Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie und soll Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu moderner Technik verschaffen.

Blinde, sehbehinderte, gehörlose und hörbehinderte Personen sollen künftig Geräte und Services wie Laptops, Onlineshops oder Banking-Plattformen einfacher nutzen können. Auch ältere Menschen profitieren von den Verbesserungen.

Welche Geräte und Dienste betroffen sind

Nur noch barrierefreie Produkte dürfen künftig mit CE-Kennzeichnung in den EU-Binnenmarkt gelangen. Die Vorgaben betreffen unter anderem Smartphones, Computer, E-Books, Smart-TVs, Fahrkartenautomaten und Zahlungsterminals. Ebenso müssen Onlineshops, Verkehrswebsites oder Kommunikationsdienste barrierefrei zugänglich sein.

Ziel ist es, eine digitale Umgebung zu schaffen, die niemanden ausschließt und allen Nutzerinnen und Nutzern gleiche Möglichkeiten bietet.

Ausnahmen, Fristen und Strafen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, erhalten Ausnahmen. Wer Produkte herstellt, importiert oder verkauft, kann unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen beantragen. So will man übermäßigen Verwaltungsaufwand vermeiden.

Für Verstöße drohen hohe Geldstrafen – je nach Art und Größe des Unternehmens bis zu 80.000 Euro. Sozialministerin Korinna Schumann betont: Das Gesetz stärke nicht nur den europäischen Markt, sondern ermögliche mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Einschränkungen.

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