Die Bundesregierung kündigte am Mittwoch nach dem Ministerrat umfassende Änderungen im Waffenrecht an. Künftig müssen Personen mindestens 25 Jahre alt sein, um besonders gefährliche Schusswaffen zu erwerben. Die bisherige „Abkühlphase“ beim Gewehrkauf verlängert sich von drei Tagen auf vier Wochen. Diese Maßnahmen sollen das Risiko potenziell gefährlicher Waffenbesitzer verringern.
Heeresdaten beeinflussen Waffenzugänge
Künftig erhält die Waffenbehörde Einsicht in medizinisch-psychologische Daten, die bei der Stellungskommission des Bundesheeres erhoben wurden. Wird jemand dort für waffenuntauglich erklärt, darf diese Person keine Waffe mehr privat besitzen. In solchen Fällen kann die Behörde ein bis zu zehn Jahre langes Waffenverbot aussprechen. Ausgenommen von diesen neuen Regeln bleiben Jägerinnen, Jäger und Sportschützinnen, für sie ändert sich laut Kanzler Christian Stocker nichts.
Kampf gegen Online-Radikalisierung und finanzielle Hilfe
Vizekanzler Andreas Babler betonte die Bedeutung von strengeren Regeln für soziale Netzwerke. Diese Plattformen würden zunehmend als Orte der Radikalisierung dienen. Er bezeichnete die neue Altersregelung als „Meilenstein“ und kündigte mögliche Anpassungen bei den Waffenkategorien A, B und C an. Zusätzlich schafft die Regierung einen Hilfsfonds mit 20 Millionen Euro. Dieses Geld soll unter anderem Opfer unterstützen und psychologische Betreuung ermöglichen.