Der Nationalrat will kommende Woche Teil II des Sanierungspakets verabschieden.
Dieses Gesetz regelt unter anderem höhere Bundesgebühren und zusätzliche Abgaben für Pensionisten.
Das umfassendere Budgetbegleitgesetz folgt erst im Juni.
Bereits im März beschloss das Parlament erste Sparmaßnahmen wie die Bankenabgabe und das Aus für die Bildungskarenz.
Auch der erhöhte Spitzensteuersatz bleibt bestehen.
Jetzt steigen unter anderem die Gebühren für Reisepässe, Führerscheine und Zulassungsscheine deutlich.
Ein Reisepass kostet künftig 112 Euro, ein Führerschein 90 Euro und ein Zulassungsschein 178 Euro.
Auch der Erwerb der Staatsbürgerschaft wird teurer – er kostet nun 1.448 Euro.
Ab 1. Juni zahlen Pensionisten sechs Prozent Krankenversicherungsbeitrag.
Als Ausgleich führt das Gesetz eine neue Arzneimittelgebührenobergrenze ein.
Diese Grenze bezieht erstmals auch Medikamente ein, die weniger als die Rezeptgebühr kosten.
Zudem bleibt die Rezeptgebühr im Jahr 2026 unverändert.
AMS erhält mehr Spielraum bei der Mittelverwendung
Die Reform gibt dem Arbeitsmarktservice (AMS) mehr Freiheit bei der Mittelverwendung.
2025 soll das AMS 25 Millionen Euro aus der freien Rücklage abgeben.
Dieser Betrag fließt direkt in die Arbeitsmarktrücklage.
Das Geld soll Arbeitsmarktprogramme und Verwaltungsausgaben abdecken.
Die Maßnahme soll Handlungsspielraum sichern und schnelle Förderentscheidungen erleichtern.
Umfangreiches Budgetpaket folgt im Juni
Im Juni entscheidet das Parlament über das vollständige Budgetbegleitgesetz mit 74 Artikeln.
Dieses Gesetzespaket umfasst 72 Gesetzesänderungen und ein neues Gesetz.
Das Paket enthält auch Regelungen zum Inkrafttreten und umfasst mit Begründungen rund 700 Seiten.
Geplant sind unter anderem strengere Regeln für die Korridorpension und das Ende des Klimabonus.
Ein Drittel der kalten Progression will der Bund künftig einbehalten.
Das Gesetz erweitert auch die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Fußfesseln.
Weitere Änderungen betreffen das AMS: Der Bildungsbonus für Langzeitschulungen fällt weg.
Die Basisförderung der „Wiener Zeitung“ wird halbiert.