Michael O’Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarats, wirft deutschen Behörden Verstöße gegen Grundrechte bei Gaza-Demonstrationen vor.
Eingriffe in Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht
Seit Februar 2025 sollen Berliner Behörden laut O’Flaherty die Verwendung arabischer Sprache und kultureller Symbole bei Protesten eingeschränkt haben. Am 15. Mai 2025 durften Teilnehmende nur stationär demonstrieren. Behörden überwachten Demonstrierende teils online und führten spontane Polizeikontrollen durch.
Gewaltanwendung und Diskriminierung durch Polizei
Der Kommissar äußerte Besorgnis über Berichte zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt, auch gegen Minderjährige. Er forderte, dass polizeiliches Handeln stets verhältnismäßig und diskriminierungsfrei erfolgen müsse. Besonders kritisierte er das Vorgehen gegen Gedenkveranstaltungen zum Nakba-Tag.
Einschränkungen in Bildung und Kultur
O’Flaherty berichtete von Einschränkungen an Hochschulen und Kultureinrichtungen. Ausländischen Studierenden drohten nach Beteiligung an Gaza-Protesten Abschiebungen. Er warnte zudem vor einem missbräuchlichen Einsatz der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus, durch den Kritik an Israel pauschal als antisemitisch bewertet werde.
Im Mai verletzten sich mehrere Demonstrierende bei Auseinandersetzungen in Berlin. Im April nahm die Polizei fünf Studierende an der Humboldt-Universität wegen antiisraelischer Parolen fest. Auch das Zeigen verbotener Symbole führte zu weiteren Polizeieinsätzen.