Der steirische Landtag bereitet derzeit eine neue Generalklausel zur Geschlechteransprache vor. Ein Unterausschuss arbeitet am Dienstag an der finalen Version. Der Landtag soll sie am 1. Juli beschließen. Ab September soll die Regelung gelten.
Die Änderung betrifft 235 Landesgesetze. Sie ersetzt das bisherige Gendern durch eine einheitliche Formulierung. Die Landesregierung will damit die Gesetze einfacher lesbar und klarer verständlich machen.
Einheitliche Regel ersetzt Genderformen
Bisher enthielten selbst einfache Gesetzestexte gegenderte Artikel, Pronomen und Substantive. Das erschwerte laut Regierung die Verständlichkeit. Ein Beispiel aus dem Datenschutzgesetz zeigt die Komplexität:
„Erhält eine Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter bei ihrer/seiner Tätigkeit Kenntnis von Daten […] steht dieses Recht auch der/dem Datenschutzbeauftragten und den für sie/ihn tätigen Personen zu.“
Künftig soll eine fest verankerte Generalklausel in jedem Gesetz klarstellen, dass alle Personenbezeichnungen geschlechtsneutral gelten. Damit entfällt das bisherige Ausschreiben aller Geschlechterformen.
Politische Rückendeckung für den Wechsel
Laut Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) steigert die Maßnahme die Verständlichkeit und Rechtsklarheit. „Wir schaffen sinnloses Gendern ab und setzen auf den Hausverstand“, betont er. Derzeit enthalten nur 17 Prozent aller Gesetze eine solche Klausel – künftig sollen es 100 Prozent sein.
Auch Manuela Khom (ÖVP), Landeshauptmann-Stellvertreterin, unterstützt den Schritt: „Jeder Steirer und jede Steirerin soll sich in den Gesetzen wiederfinden.“ Die Regierung will die bisherigen Formulierungen bei künftigen Novellen Schritt für Schritt durch die neue Regelung ersetzen.