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Kritik nach Bergdrama: Polizei verteidigt Einsatz am Großglockner

by Silke Mayr
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Vorwürfe nach tödlichem Unfall im Hochgebirge

Nach dem Tod einer Alpinistin am Großglockner erhebt der Anwalt ihres Begleiters schwere Anschuldigungen. Die Frau war im Jänner unterhalb des Gipfels erfroren. Ihr Partner, ein 36-jähriger Salzburger, überlebte. Sein Anwalt kritisiert das angeblich späte Eingreifen der Polizei.

Die Tiroler Landespolizeidirektion reagierte am Sonntag mit einer öffentlichen Stellungnahme. Sie bezeichnete die Vorwürfe als ungerechtfertigt und wies jede Verantwortung entschieden zurück.

Polizei betont frühe Reaktion und gefährlichen Einsatz

Die Behörde erklärte, man wolle den Eindruck korrigieren, Einsatzkräfte hätten Fehler gemacht. Es handle sich um einen taktischen Versuch, Polizisten öffentlich zu belasten. Die Beamten hätten unter extremen Bedingungen gehandelt und ihre Sicherheit riskiert. Der betroffene Alpinist habe monatelang geschwiegen.

Der Anwalt sagte, der erste Hilferuf sei kurz nach Mitternacht erfolgt, ein weiterer gegen 3.30 Uhr. Dennoch sei das Rettungsteam laut seiner Aussage erst um 10.00 Uhr eingetroffen. Die Polizei widerspricht dieser Darstellung.

Sichtkontakt in der Nacht – kein Notsignal

Die Ermittler betonten, sie hätten bereits Stunden vor dem Unglück gehandelt. Man habe versucht, die Identität der beiden Bergsteiger zu klären. Mehrere Kontaktversuche in der Nacht seien gescheitert. Trotz Telefonverbindung reagierten die Alpinisten nicht.

Ein Hubschrauber sei trotz widriger Wetterverhältnisse aufgestiegen. Die Besatzung stellte Sichtkontakt her, doch die Betroffenen gaben kein Notsignal. Stattdessen wendeten sie sich ab. Erst nach Mitternacht habe sich der Überlebende gemeldet – ohne klare Hinweise auf eine Notlage.

Notlage erst spät gemeldet – Ermittlungen laufen

Laut Polizei wurde die Notlage erst gegen 3.00 Uhr klar ausgesprochen. Erst dann konnte der mehrstündige Aufstieg des Rettungsteams beginnen. Eine frühere Bergung sei wegen des Wetters nicht möglich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Salzburger wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Anwalt weist jede Schuld zurück. Die Polizei verweist auf das laufende Verfahren, das alle offenen Fragen klären soll.

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