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Haftantritt nach langem Verfahren

by Rudolph Angler
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Karl-Heinz Grasser begann am Montag seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck.
Das Justizanstalt bestätigte seinen Haftantritt gegenüber dem ORF Tirol.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil und setzte die Haftdauer auf vier Jahre fest.
Grasser erhielt Anfang Mai die Aufforderung zum Haftantritt.
Er nutzte den gesetzlich vorgesehenen Monat, bevor er erschien.
Grasser lebt seit Jahren mit seiner Familie in Kitzbühel.

Mitangeklagte beantragen Aufschub, Prozess zieht Kreise

Walter Meischberger und Peter Hochegger beantragten wegen gesundheitlicher Probleme einen Haftaufschub.
Ein Gericht prüft medizinische Gutachten, die Prüfung kann Wochen dauern.
Grasser wurde wegen Untreue und Geschenkannahme im BUWOG-Verfahren verurteilt.
Der BUWOG-Prozess untersuchte den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004.
CA Immo verlor damals mit einem Angebot, das nur eine Million Euro niedriger lag.
Später stellte sich heraus, dass Meischberger und Hochegger 9,6 Millionen Euro kassiert hatten.
Am 25. März bestätigte das Höchstgericht das Urteil, kürzte jedoch die Strafe wegen langer Dauer.

Rechtsmittel, Schulden und mögliche Fußfessel

Grasser kündigte eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Auch Meischberger will den Fall nach Straßburg bringen.
Solche Beschwerden verhindern den Haftantritt jedoch nicht.
Der EGMR könnte aber später eine Verletzung der Menschenrechte feststellen.
Grasser meldete beim Bezirksgericht Kitzbühel Insolvenz an.
Er bezifferte seine Schulden auf 21 Millionen Euro.
12,7 Millionen Euro davon schuldet er dem Staat als Schadenersatz.
Grasser bot seinen Gläubigern eine Barquote von drei Prozent.
Die 630.000 Euro dafür sollen von Dritten stammen.
Sein Vermögen liegt laut Gericht bei rund 300.000 Euro.
Berichte zufolge könnte Grasser bald eine Fußfessel erhalten.
Die Regierung plant deren Einsatz auszuweiten, um Gefängnisse zu entlasten.

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