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EU-Rechtsexpertin rügt Ungarn wegen Diskriminierungsgesetz

by Rudolph Angler
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Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs wirft Ungarn einen klaren Verstoß gegen EU-Recht vor.
Tamara Ćapeta erklärte am Donnerstag, dass das ungarische Gesetz den Zugang zu LGBTQ+-Inhalten unrechtmäßig einschränkt.
Sie sieht darin einen Bruch mit den Werten der EU, wie sie in Artikel 2 des EU-Vertrags stehen.
Das Gutachten ist nicht verbindlich, beeinflusst aber häufig das Urteil des Gerichts.
Bestätigt das Gericht die Einschätzung, könnte es Sanktionen verhängen und Gesetzesänderungen verlangen.

EU-Partner und Parlament fordern Kurswechsel in Budapest

16 EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament unterstützen die Klage gegen Ungarn.
Das Gesetz von 2021 entstand unter dem Vorwand des Kinderschutzes und richtet sich gezielt gegen LGBTQ+-Inhalte.
Viele Kritiker vergleichen das Vorgehen mit repressiven Maßnahmen aus Russland.
Nach der Einführung gingen Menschen landesweit gegen die Regelung auf die Straße.

Einschränkungen treffen Medien, Bücher und Bildungsangebote

Ungarn verbietet Darstellungen von LGBTQ+-Personen gegenüber Minderjährigen in Medien und Bildungsangeboten.
Bücher mit gleichgeschlechtlichen Inhalten müssen eingeschweißt verkauft werden.
TV-Sender dürfen solche Inhalte nur spät nachts zeigen.
Diese Regelungen verringern deutlich die Sichtbarkeit sexueller Vielfalt in der Öffentlichkeit.

EU-Kommission prüft weitere Maßnahmen gegen Ungarn

2021 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein.
Inzwischen verbot Ungarn zusätzlich öffentliche Pride-Veranstaltungen – erneut mit Verweis auf den Kinderschutz.
Die Kommission untersucht derzeit, ob die Gesetze mit EU-Recht vereinbar bleiben.
EU-Justizkommissar Michael McGrath stellte klar, dass Pride-Demonstrationen keine Gefahr für Kinder darstellen.
Er bekräftigte, dass die EU ihre Grundrechte in allen Mitgliedstaaten konsequent schützt.

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