Das deutsche Wahlsystem ist ein weltweit einzigartiges Modell, das als personalisierte Verhältniswahl bekannt ist. Es kombiniert direkte Personenwahl mit proportionaler Sitzverteilung im Bundestag.
Bei der Bundestagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die Erststimme entscheidet über Direktkandidaten, während die Zweitstimme die Sitzverteilung im Parlament bestimmt.
Dieses System führt oft zu Verwirrung, nicht nur bei Erstwählern, sondern auch bei erfahrenen Wählern.
Die Erststimme: Direktkandidaten und Wahlkreise
Mit der Erststimme wählen Wählerinnen und Wähler eine Person direkt in ihrem jeweiligen Wahlkreis.
- Direktkandidaten: Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, mit jeweils rund 250.000 Einwohnern.
- Mehrheitsprinzip: Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein.
- Zweitstimmendeckung (neu ab 2023): Überschüssige Direktmandate entfallen, falls eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zusteht.
Diese Regelung verhindert eine Überrepräsentation einzelner Parteien und sorgt für mehr Gleichgewicht im Parlament.
Die Zweitstimme: Parteien, Listen und Sitzverteilung
Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestags und bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Parlament.
- Parteien und Landeslisten: Wählerinnen und Wähler stimmen für eine Partei, die über ihre Landesliste Kandidaten in den Bundestag entsendet.
- Mehrheitsverteilung: Die Zweitstimme allein entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.
- Ober- und Unterverteilung: Zuerst wird die Gesamtzahl der Sitze einer Partei ermittelt (Oberverteilung). Anschließend werden diese auf die Landeslisten aufgeteilt (Unterverteilung).
- Vorrang für Direktmandate: Gewählte Direktkandidaten haben Vorrang, erst dann werden weitere Sitze über die Landeslisten besetzt.
Durch dieses System erhält jede Partei eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl an Sitzen, was für faire Machtverhältnisse sorgt.