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Ende eines Prozesses: Sebastian Kurz muss nicht ins Gefängnis

by Richard Parks
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Der frühere österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz ist am Montag vom Vorwurf der Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien hob seine ursprünglich verhängte, bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten nach nur kurzer Berufungsverhandlung auf.

„Ich habe die Unwahrheit nicht gesagt“ – Kurz zeigt sich erleichtert

„Es hat sich bestätigt, was ich immer gesagt habe – dass ich dem Untersuchungsausschuss keine Unwahrheiten erzählt habe“, sagte Kurz nach dem Urteil in einem kurzen Statement vor der Presse. Weitere Ausführungen kündigte er an, bat jedoch zunächst um Verständnis: „Ich habe eine lange Zeit an Verfahren hinter mir und möchte jetzt zu meiner Familie und meinen beiden Kindern.“

Im Zentrum des Prozesses stand Kurz’ Aussage vor dem Untersuchungsausschuss im Juni 2020 zur Rolle der Staatsholding ÖBAG, insbesondere zur Besetzung des Aufsichtsrats und zur Ernennung seines Vertrauten Thomas Schmid. Die ursprüngliche Verurteilung betraf Falschaussagen zur Besetzung des Aufsichtsrats, nicht zur Person Schmids. Das Gericht sah dafür nun keine ausreichenden Beweise mehr.

Verurteilung von Bonelli bleibt bestehen

Während Kurz freigesprochen wurde, bestätigte das Gericht jedoch das Urteil gegen seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli. Dieser hatte im Verfahren ebenfalls falsche Angaben zur Auswahl der ÖBAG-Aufsichtsräte gemacht und erhielt bereits im Vorjahr eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Kurz bedauerte das Urteil gegen seinen früheren engen Mitarbeiter ausdrücklich.

Der Prozess war der erste gegen einen ehemaligen österreichischen Kanzler seit über 30 Jahren. Kurz, einst als konservativer Hoffnungsträger Europas gefeiert, trat 2021 infolge mehrerer Affären zurück. Seine ÖVP stellt unter Kanzler Christian Stocker weiterhin die Regierung, obwohl sie bei der Nationalratswahl im September den zweiten Platz belegte.

Mit dem Freispruch endet ein bedeutendes juristisches Kapitel für Kurz – die politische Aufarbeitung seiner Amtszeit dürfte jedoch noch nicht abgeschlossen sein.

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