Grundgesetzänderungen ermöglichen neue Schuldenaufnahme
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die für Dienstag geplante Sondersitzung zum Finanzpaket abgelehnt. In seiner Entscheidung am Montag erklärte das Gericht, dass die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nicht gegeben seien.
Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sollen es der neuen Bundesregierung erlauben, Schulden in bislang unerreichter Höhe aufzunehmen. Gegen die kurzfristige Einberufung der Sondersitzung wandten sich Abgeordnete der AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Joana Cotar.
Frühere Anträge bereits abgelehnt
Das Gericht hatte bereits am Freitag ähnliche Anträge abgewiesen. Damit bleibt es dem alten Bundestag möglich, noch über mehrere Verfassungsänderungen zu entscheiden. Vorgesehen ist unter anderem eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie finanzielle Spielräume für die Bundesländer. Zudem soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro geschaffen werden, um Infrastrukturprojekte und Klimaneutralität bis 2045 zu finanzieren.
Bundesrat muss noch zustimmen
Die Union, SPD und Grünen haben sich in der vergangenen Woche auf die Gesetzesvorlagen verständigt. Für die geplanten Änderungen der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Am Freitag muss zudem der Bundesrat die Reformen absegnen. CSU und Freie Wähler teilten mit, dass Bayern zustimmen werde, wodurch eine Ablehnung in der Länderkammer als unwahrscheinlich gilt.