Grundgesetzänderungen ermöglichen höhere Schuldenaufnahme
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die für Dienstag geplante Sondersitzung zum Milliarden-Finanzpaket abgewiesen. In seiner Entscheidung am Montag erklärte das Gericht, dass die Folgenabwägung keine ausreichenden Gründe für eine einstweilige Anordnung liefere.
Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der kommenden Bundesregierung erlauben, Schulden in bisher nie dagewesener Höhe aufzunehmen. Gegen die kurzfristige Einberufung der Sondersitzung wandten sich Abgeordnete der AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Joana Cotar.
Gericht wies ähnliche Anträge bereits zurück
Bereits am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht ähnliche Anträge verworfen. Damit bleibt es dem alten Bundestag möglich, noch über mehrere Grundgesetzänderungen zu entscheiden. Die Reformen betreffen unter anderem die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie finanzielle Erleichterungen für die Bundesländer. Zudem soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 eingerichtet werden.
Bundesrat muss noch zustimmen
Die Parteien Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche grundsätzlich auf die Gesetzesvorlagen. Für die Änderungen der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Am Freitag muss zudem der Bundesrat die Änderungen bestätigen. CSU und Freie Wähler erklärten am Montagabend, dass Bayern zustimmen werde, womit eine Ablehnung im Bundesrat als unwahrscheinlich gilt.