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Bundesprüfung bestätigt: Totalverbot der Windkraft unzulässig

by Rudolph Angler
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Eine Bundesprüfung hat die Rechtsmeinung des Landes Kärnten bestätigt: Ein Totalverbot der Windkraft ist verfassungswidrig und unzulässig.

Bundes- und EU-Ziele verlangen Windkraftzonen

Ein vollständiges Windkraftverbot widerspricht den nationalen Zielen und den EU-Vorgaben wie der RED-III-Richtlinie.

Das Land Kärnten ist verpflichtet, Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien, darunter Windkraft, auszuweisen. Das verfassungsrechtliche Torpedierungsverbot schließt ein Totalverbot aus.

Kompromiss statt Konflikt

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar“, erklärte Landeshauptmannstellvertreter Gruber. Er betonte die Notwendigkeit eines Kompromisses, bei dem alle Seiten aufeinander zugehen.

Am 27. Jänner sollen die überparteilichen Gespräche fortgesetzt werden. Ein rechtlich tragfähiger Kompromissvorschlag wird dabei präsentiert.

Schuschnig lobte die bisherigen konstruktiven Gespräche, unter anderem mit dem Alpenverein, und sieht Bereitschaft, eine Lösung zu finden.

Sachliche Lösungsansätze statt Parteipolitik

Koordinator Albert Kreiner führt in der Zwischenzeit Gespräche mit allen Landtagsfraktionen, um Lösungsansätze auszuarbeiten.

„Es ist Zeit, das Thema von der parteipolitischen Bühne zu holen und auf sachlicher Ebene anzugehen“, sagte Gruber.

Nur durch Zusammenarbeit könne eine nachhaltige Lösung gefunden werden, die rechtlich und gesellschaftlich tragfähig ist.

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