Wettbewerbsbehörde prüft marktöffnende Maßnahmen
Die britische Wettbewerbsbehörde CMA plant Maßnahmen, um die starke Marktstellung von Google im Bereich der Online-Suche einzuschränken. Grundlage ist ein neues Gesetz, das es der Behörde ermöglicht, strukturverändernde Vorgaben zu machen, wenn ein Unternehmen übermäßige Kontrolle über einen Markt ausübt.
Google hält in Großbritannien über 90 % Marktanteil bei Suchanfragen. Zudem nutzen rund 200.000 Unternehmen Googles Werbedienste zur Kundengewinnung. Der Mutterkonzern Alphabet kritisierte die Vorschläge der CMA als „zu breit und wenig konkret“, zeigte sich aber bereit zur Zusammenarbeit.
Wahlfreiheit und Transparenz stehen im Fokus
Obwohl die CMA Google bislang kein rechtswidriges Verhalten vorwirft, veröffentlichte sie einen Fahrplan mit möglichen Auflagen. Eine endgültige Entscheidung ist für Oktober geplant. Mögliche Änderungen umfassen etwa Auswahlmenüs mit alternativen Suchmaschinen sowie mehr Kontrolle und Einblick für Webseitenbetreiber, deren Inhalte in Googles Ergebnissen erscheinen.
Die Behörde erklärt, ein durchschnittlicher Brite nutze die Suchmaschine fünf bis zehn Mal täglich. Unternehmen geben jährlich etwa 33.000 £ für Anzeigen bei Google aus – laut CMA wären diese Ausgaben bei funktionierendem Wettbewerb womöglich geringer.
Sarah Cardell, Vorsitzende der CMA, erklärte, Google habe der Gesellschaft große Vorteile gebracht. Doch die bisherigen Erkenntnisse deuteten auf Möglichkeiten hin, Märkte offener, wettbewerbsfreundlicher und innovativer zu gestalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien „gezielt und verhältnismäßig“ und sollen britischen Nutzern wie Firmen mehr Entscheidungsspielraum bei der Suchnutzung verschaffen.
Google hingegen betonte, dass die Vorschläge tiefgreifende Auswirkungen auf Nutzer und Unternehmen in Großbritannien haben könnten. Ein Sprecher erklärte, die neue Marktdefinition bedeute zwar keine Schuldzuweisung, stelle aber dennoch eine erhebliche Herausforderung für den Konzern dar.
Wirtschaft warnt vor ungewollten Effekten
Google erinnerte daran, dass britische Nutzer oft frühzeitig Zugang zu neuen Entwicklungen erhalten hätten. Künftig könnten strenge Auflagen diesen Vorteil schmälern.
Die Untersuchung begann im Januar mit dem Ziel, fairen Wettbewerb in der Online-Suche sicherzustellen. 47 Organisationen – darunter Fluggesellschaften, Erotikshops und Medienhäuser – meldeten sich mit Erfahrungsberichten.
EasyJet kritisierte, dass Änderungen am Suchsystem infolge der EU-Digitalmarktverordnung zu mehr Weiterleitungen an Drittanbieter führten, die teils falsche Informationen über Flugangebote bereitstellten. Google erklärte, diese Änderungen seien notwendig gewesen, räumte jedoch Nachteile für Direktanbieter wie Fluggesellschaften und Hotels ein.
LoveHoney und Ann Summers beklagten, dass Googles SafeSearch-Funktion die Sichtbarkeit ihrer Websites deutlich verringere. Die Unternehmen verkaufen Produkte im Bereich Sexualgesundheit, Dessous und Lifestyle.
Der Verband UK Hospitality warnte, das Vereinigte Königreich solle nicht einfach den regulatorischen Weg der EU übernehmen. Eine falsche Ausgestaltung könne „ungewollte Nebenwirkungen“ für Konsumenten und die Wirtschaft hervorrufen.
Medienorganisationen fordern klare Regeln für KI-Nutzung
Sebastian Cuttill vom britischen Verlegerverband sagte, dass die CMA-Initiative auch für KI-gestützte Suchfunktionen wie Googles AI Overviews richtungsweisend sei. Vor allem Verlage müssten nachvollziehen können, wie ihre Inhalte genutzt werden.
Mehrere Medienhäuser – darunter öffentlich finanzierte Anbieter – warnten, dass ihre Inhalte ohne Zustimmung zur Entwicklung von KI-Systemen verwendet würden. Cuttill erklärte, strengere Transparenzanforderungen würden Vertrauen schaffen und den fairen Umgang mit geistigem Eigentum sicherstellen.
Auch auf internationaler Ebene steht Google unter Druck. In den USA urteilte ein Gericht im Jahr 2023, der Konzern betreibe ein illegales Monopol im Suchmarkt. Die Europäische Union verhängte zudem eine Geldstrafe von 2,4 Mrd. Euro wegen unzulässiger Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes – eine Entscheidung, die der Europäische Gerichtshof bestätigte.