Home » Harvey Weinstein erneut verurteilt – geteiltes Urteil im #MeToo-Neuverfahren

Harvey Weinstein erneut verurteilt – geteiltes Urteil im #MeToo-Neuverfahren

by Richard Parks
0 comments

Teilverurteilung im Manhattan-Prozess

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist in seinem Sexualstrafrechts-Neuverfahren in New York wegen eines schweren sexuellen Übergriffs im Jahr 2006 schuldig gesprochen worden. Die Geschworenen verurteilten ihn wegen erzwungenen Oralverkehrs an Miriam Haley, sprachen ihn jedoch im Fall Kaja Sokola vom Vorwurf frei. Beim dritten Anklagepunkt – der mutmaßlichen Vergewaltigung von Jessica Mann im Jahr 2013 – konnten sich die Juroren zunächst nicht auf ein Urteil einigen.

Weinstein, 73, hatte auf nicht schuldig plädiert. Seine Anwälte stellten die Klägerinnen als opportunistisch dar, sie hätten sich auf intime Beziehungen eingelassen, um in ihrer Karriere voranzukommen. Weinstein selbst bestreitet weiterhin jede sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung.

Jury unter Druck – Vorwürfe von Einschüchterung

Die mehrheitlich weibliche Jury war durch Spannungen belastet. Der Jurysprecher äußerte wiederholt, er fühle sich unter Druck gesetzt. Am Mittwoch erklärte er dem Richter sogar, er könne „nicht mehr in den Raum zurückkehren“. In einer vertraulichen Sitzung gab er an, dass andere Geschworene ihn zum Meinungswechsel drängen würden – teils lautstark, teils mit einschüchternden Bemerkungen wie: „Wir sehen uns draußen.“ Weinstens Anwalt sprach daraufhin von fehlendem Schutz für den Juror und forderte vergeblich einen Mistrial (Verfahrensabbruch). Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf zurück – der Mann sei „stur“, aber nicht eingeschüchtert gewesen.

Bereits am Freitag hatte ein anderer Geschworener darum gebeten, aus dem Verfahren entlassen zu werden, da ein Mitglied „ungerecht behandelt“ werde. Die Spannungen nahmen zwar ab, doch der fünfte Verhandlungstag am Mittwoch war erneut geprägt von wiederholtem Vorlesen früherer Aussagen, insbesondere jener von Jessica Mann.

Historischer Prozess und Bedeutung für #MeToo

Der erste Schuldspruch gegen Weinstein 2020 galt als Schlüsselmoment der #MeToo-Bewegung. Nach der Aufhebung dieses Urteils 2023 wurde das Verfahren in Manhattan neu aufgerollt. Die jetzige Verurteilung – trotz Teilsfreispruch – bedeutet sowohl für die Klägerinnen als auch für Weinstein eine teilweise Bestätigung ihrer Positionen.

Die Debatte über die Rechte der Opfer, faire Gerichtsverfahren und Machtmissbrauch im Kulturbereich bleibt weiter zentral. Weitere Urteile oder Berufungen könnten folgen. Weinstein bleibt bis auf Weiteres in Haft.

You may also like