Ein früherer BVT-Beamter erhielt am Mittwoch in St. Pölten zwei Monate bedingte Haft wegen Bestechlichkeit.
Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch frei.
Zwischen 2010 und 2016 führte er laut Anklage mehrfach bezahlte Firmenbuchabfragen durch.
Er lieferte für eine Privatdetektivin außerdem Organigramme zu Unternehmensstrukturen.
Laut Anklage kassierte er dafür rund 90.000 Euro in bar.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft prüft weitere Schritte.
Die WKStA bezeichnete den Fall zu Prozessbeginn als „Die Privatagentin und der Geheimdienstler“.
Verdacht auf Gefälligkeiten gegen Umschläge
Christina W., eine frühere Stasi-Mitarbeiterin, arbeitete ab 2004 für Firmen wie Novomatic und Petrom.
Sie trat als Buchautorin, Journalistin und Unternehmensberaterin auf.
W. kannte den Angeklagten seit 1997 und pflegte laut eigener Aussage ein freundschaftliches Verhältnis.
Sie beschrieb, wie sie ihn zu Recherchen drängte, obwohl er nicht helfen wollte.
„Ich habe ihn überredet, das tut mir bis heute leid“, sagte sie bei ihrer Videoaussage.
Die 78-Jährige räumte ein, dem Ex-Beamten Umschläge mit Geld übergeben zu haben.
Sie bestritt jedoch, mehr als 12.000 Euro bezahlt zu haben.
Die in der Anklage angeführten 90.000 Euro bezeichnete sie als unrealistisch.
W. berichtete, dass sie ohne seine Grafiken komplexe Sachverhalte nicht hätte verstehen können.
Gericht erkennt sechs Fälle mit Zahlungsfluss an
Das Gericht sah in sechs Projekten eine eindeutige Geldübergabe.
Der Angeklagte bestätigte Zahlungen für diese Aufträge, bestritt aber jegliche dienstliche Verstrickung.
Er betonte, er habe privat gehandelt und keine dienstlichen Ressourcen genutzt.
Das Gericht nahm 7.900 Euro an erhaltenem Honorar als erwiesen an.
Diese Summe erklärte die Richterin für verfallen.
Strafmildernd wertete das Gericht die lange Dauer des Verfahrens und die bisherige Unbescholtenheit.
Erschwerend wirkten mehrere Verstöße und der lange Tatzeitraum.
Das Gericht kürzte die Haftstrafe um sechs Monate auf zwei Monate bedingt.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten keine Erklärungen zum Urteil ab.