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Brüssel rügt Österreich für digitale Zollversäumnisse

by Rudolph Angler
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Die EU-Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und fünf weitere Länder ein. Sie warfen ihnen vor, das elektronische Zollsystem für den Luftverkehr nicht fristgerecht eingeführt zu haben. Alle EU-Staaten hätten das System bis Ende 2023 vollständig umsetzen müssen. Österreich und die anderen betroffenen Länder übermittelten zudem keine vollständigen Zolldaten an Brüssel. Sie nutzten veraltete Datenformate und übermittelten reduzierte Datensätze, statt das EU-System SURV3 zu verwenden. Die Kommission verlangt die korrekte Übermittlung seit dem 1. Januar 2024.

Arbeitsrecht und Umweltstandards im Fokus der Kritik

Die Kommission forderte Österreich zur Einhaltung der EU-Arbeitszeitregeln auf. Sie bemängelte unzureichende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Post und Telekom Austria. Diese litten unter Nachteilen bei Ruhezeiten, Urlaubsvertretung, Krankenständen und bezahltem Urlaub. Auch hier startete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Wien. Gleichzeitig kritisierte die Kommission Österreichs unzureichende Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie). Sie verlangte korrekte Prüfverfahren für große Bauprojekte vor deren Start.

Verfahren wegen Donau-Beschluss und nächste Schritte

Die Kommission klagte Österreich, Deutschland und Ungarn beim Europäischen Gerichtshof. Sie warf ihnen vor, in der Donau-Kommission gegen EU-Verträge verstoßen zu haben. 2021 stimmten sie für einen Beschluss über Schiffsbesatzungsdokumente, obwohl diese unter EU-Recht fallen. In allen offenen Verfahren erhielten die betroffenen Länder Mahnschreiben aus Brüssel. Nun bleiben ihnen zwei Monate Zeit zur Behebung der Verstöße. Bleibt eine Antwort aus oder fällt sie unzureichend aus, kann die Kommission den EuGH einschalten.

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