Neuer Staatssekretärswagen: Länger, stärker – aber angeblich günstiger
Staatssekretär Sepp Schellhorn (Neos) hat seinen Dienstwagen getauscht – vom Audi A6 auf einen Audi A8 in der Langversion.
Der neue Wagen misst 5,32 Meter, hat 462 PS, Allradantrieb und kostet laut Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) in der Basisversion über 122.000 Euro.
Zum Vergleich: Ein Audi A6 startet bei gut 62.000 Euro.
Die Fahrzeuge werden allerdings nicht gekauft, sondern geleast.
Die BBG nennt für den A6 Leasingraten ab 445 Euro pro Monat, beim A8 Plug-in-Hybrid starten sie bei rund 1.143 Euro.
Begründung: mehr Platz, mehr Kilometer, weniger Kosten?
Schellhorns Büro rechtfertigt den Umstieg mit der zu erwartenden Reisetätigkeit des Staatssekretärs.
Der A8 bietet nicht nur mehr Beinfreiheit – entscheidend sei, dass das Leasing des bisherigen A6 nur 35.000 Kilometer pro Jahr erlaubt.
Da diese Grenze voraussichtlich überschritten würde, drohen Zusatzkosten.
Der neue A8 darf 60.000 Kilometer jährlich fahren.
Zudem seien nun Wartung und Reifen im Leasingpreis inkludiert.
Trotz des größeren Fahrzeugs spare man damit mehr als ein Drittel im Vergleich zum alten Modell, so die offizielle Argumentation.
Außerdem erfülle der A8 als Plug-in-Hybrid die Vorgaben der EU für umweltfreundliche Fahrzeuge, mit einem Normverbrauch von 1,8 bis 2,3 Litern pro 100 km (bei vollem Akku und Kurzstrecke).
Opposition kritisiert „Luxus auf Steuerkosten“
Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten.
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sieht einen Widerspruch zur Funktion Schellhorns:
„Der Mann soll Bürokratie abbauen, aber scheint stattdessen mit Dienstwagenausstattung beschäftigt zu sein.“
Auch Grünen-Generalsekretärin Olga Voglauer äußerte scharfe Kritik.
Während der Regierung beim Sparen bei Bildung, Pflege und Sozialleistungen nicht zögere, gönne sich ein Staatssekretär einen Luxuswagen.
„Für den Dienstwagen gibt’s das Beste vom Besten, während andere um den Grundbedarf kämpfen müssen“, so Voglauer.
Sie sieht darin ein falsches Signal gegenüber der Bevölkerung.
Dienstwagenregelung: breite Auswahl, individuelle Entscheidung
Laut BBG richtet sich die Wahl des Dienstwagens nach gesetzlichen Bestimmungen und dem konkreten Bedarf der Behörde.
Das Fahrzeugportfolio reicht von Klein- und Kompaktwagen bis hin zur Oberklasse und Nutzfahrzeugen.
Die endgültige Auswahl trifft die jeweilige Institution.
Eine zentrale Liste aller Bundesfahrzeuge existiert nicht, da auch außerhalb der BBG beschafft werden kann.