Datenschutzfunktion verschafft Apple laut Regulierern unfaire Vorteile
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple mit einer Geldstrafe von 150 Millionen Euro belegt. Der Vorwurf: Apple habe mit seiner Datenschutzfunktion „App Tracking Transparency“ (ATT) gezielt seine eigene Marktposition gestärkt und gleichzeitig Wettbewerber benachteiligt.
ATT wurde 2021 eingeführt und soll Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, der Verfolgung ihrer Daten aktiv zuzustimmen. Während Apple das System als Maßnahme für mehr Datenschutz darstellt, sehen die französischen Regulierer darin eine Strategie, um externe Entwickler auszubremsen.
Unterschiedliche Regeln für Apple und Drittanbieter
Kritikpunkt ist nicht die Funktion selbst, sondern deren Umsetzung. Drittanbieter-Apps müssen Nutzerinnen und Nutzer mehrmals um Tracking-Zustimmung bitten, während Apple-eigene Apps diese Hürde nicht haben. Laut der Behörde entsteht dadurch ein „asymmetrisches System“, das den Wettbewerb auf der Plattform verzerrt.
Besonders kleinere Entwickler, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, seien dadurch im Nachteil. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und erschwere die Nutzung fremder Apps unnötig.
Apple verteidigt sich – EU weitet Untersuchungen aus
Apple weist die Vorwürfe zurück. ATT sei ein einheitlicher Mechanismus, der für alle Entwickler gelte – auch für Apple selbst. Die Funktion finde weltweit breite Unterstützung, etwa bei Datenschutzbehörden und Nutzergruppen.
Die Entscheidung aus Frankreich kommt zu einem Zeitpunkt erhöhter regulatorischer Aufmerksamkeit. Die EU untersucht derzeit weitere mögliche Verstöße Apples gegen das neue Digitale-Märkte-Gesetz – unter anderem bezüglich App-Store-Beschränkungen und Browservorgaben auf iPhones.
Der Fall unterstreicht die wachsende Kritik an Big-Tech-Konzernen, die Datenschutz als Vorwand nutzen könnten, um ihre eigene Marktmacht zu sichern.